Das Arbeitsschutzgesetz § 12 Absatz 1 regelt die Verantwortung aller betrieblichen Prozesse, somit auch für die Unterweisung.
- Es ist also Ihre gesetzliche Pflicht! -
Regelmäßige Unterweisung als Auffrischung
Weil Gelerntes manchmal vergessen wird und/oder sich im Alltag kleine Fehler einschleichen können, ist es erforderlich, Unterweisungen in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen.
Vorgeschrieben ist ein Unterweisung mindestens einmal jährlich, bei Jugendlichen mindestens alle sechs Monate.
Mögliche Themengebiete:
Ausbildungsumfang:
3 bis 4 UE
Ihr Ansprechpartner:
Sie haben Fragen zu unseren Kursangeboten? Kontaktieren Sie uns bitte. Gern sind wir auch persönlich für Sie da.
Frau Corina Krengel,
Frau Beatrice Döring
Tel. 03628 - 58 70 22
Termine:
AGIL Ausbildungsgesellschaft Ilmtal mbH
Marlishäuser Straße 1, 99310 Arnstadt
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